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Aufgrund von vereinzelten historische Ungenauigkeiten in Kapitel 2.2.3 (Exkurs: Sex in der Umwelt des Neuen Testaments) meines Buches Evangelikale und Homosexualität sehe ich mich veranlasst hier leichte Korrekturen vorzunehmen. In einer zukünftigen Auflage plane ich diese Korrekturen einzuarbeiten. Die notwendigen Korrekturen betreffen die Aussagen über staatlich nichtanerkannte Eheschließungen von gleichgeschlechtlichen Paaren. Einzelne dieser Aussagen müssen etwas relativiert werden.

Bei Josephus ist die weitestgehende Korrektur notwendig. Sprinkle, dem ich in meinen Ausführungen folgte, schrieb: „Notice that Josephus is not talking about rape, prostitution, or men having sex with boys. He’s talking about marriage.”[1] Allerdings schreibt Josephus:

„Wie lauten die Bestimmungen über die Ehe? Das Gesetz erkennt nur den naturgemässen Verkehr mit der Frau an, und zwar zum Zweck der Kindererzeugung; den Beischlaf unter Männern verdammt es, und wer dieses Laster begeht, hat den Tod verwirkt.“[2]

Hier wird allerdings nicht von einer homosexuellen Ehe gesprochen. Es wird von den Eheschließungen geschrieben und angeführt, dass diese von Mann mit einer Frau sein muss.[3] In diesem Kontext wird Homosexualität verboten. Selbstverständlich ist damit auch die homosexuelle Ehe ausgeschlossen, aber es dürfte zumindest strittig sein hier von einer geleichgeschlechtlichen Eheschließung zu sprechen.

Die rabbinische Quelle Sifra Ahare[4] wurde von mir angeführt, weil sie auf gleichgeschlechtliche Eheschließungen verwies und sie aufgrund von Levitikus 18 verbot. Der Schluss, dass somit gleichgeschlechtliche Ehen damit in der Umwelt des Neuen Testaments eine Option waren, lässt sich daraus aber im Gegensatz zu meinem damaligen Schluss, nicht zwingend ableiten, möglich ist aber, dass die Verfasser dies mit vor Augen hatten.[5] Der Grund ist, dass diese rabbinische Quelle sich auf die Zeit der israelischen Sklaverei in Ägypten bezieht und von gleichgeschlechtlichen Ehen dort berichtete.[6]

Ich habe geschrieben, dass Clemens von Alexandria von einer gleichgeschlechtlichen Hochzeit schreibt. Das ist so historisch nicht exakt. Er berichtet nicht von einer Hochzeit, sondern schreibt allgemein vom „Heiraten“ gleichgeschlechtlicher Paare, wobei wir nachher noch sehen werden, welche Begriffe er verwendet und wie diese zu deuten sind. Ich bin in der Interpretation dieser Stelle Preston Sprinkle gefolgt, der schreibt:

„Consensual, same-sex love—even marriages—can be found among women around the time of Paul. A second-century writer named Iamblichos talks about the marriage between two women named Berenike and Mesopotamia. Lucian of Samosata also mentions the marriage of two wealthy women named Megilla and Demonassa. The early Christian theologian Clement of Alexandria refers to women-women marriage.”[7]

Allerdings ist diese Interpretation nicht vollständig gesichert. Clemens von Alexandria schreibt in Paidagogos 3.3.21.3:

„sie zerstört die natürliche Ordnung; die Männer lassen sich wie Frauen mißbrauchen; und Frauen zeigen sich wider die Natur als Männer, indem Frauen sich freien lassen und selbst freien.“[8]

Der Begriff der hier mit „freien“ übersetzt wird, ist tatsächlich der Standardbegriff für das Heiraten. So wird bei den Frauen vom aktiven und vom passiven Heiraten geschrieben.[9] Brooten vertritt daher in ihrem Buch Love between Women die These, dass es eine informelle Heirat zwischen Frauen gab.[10] In einem 2020 gehaltenen Vortrag merkt Brooten an, dass der Begriff, der mit „heiraten“ übersetzte wird von anderen Forschern auch als ein „Sex haben“ interpretiert wird. Allerdings weist sie darauf hin, dass diese Interpretation ihr Übersetzung nicht widerlegt. Sie vermutet, dass Clemens von verschiedenen gleichgeschlechtlichen „Hochzeiten“ gehört hat.[11] Eine wahrscheinliche Möglichkeit somit ist, dass wir von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften unter Frauen, im Sinne von Lebensgefährtinnen ausgehen können, welche auch sexueller Natur waren und die von dem Paar als eine „Ehe“ bezeichnet wurde und mit einer Zeremonie gefeiert wurden, welche sie als Eheschließung ansahen. Diese Interpretation kann aber nicht als vollständig gesichert, aber als die naheliegendste gelten.[12]

Was sind nun die Folgen von diesen Korrekturen? Diese Korrekturen ändern nicht die Interpretation des Schriftbefundes und auch nicht die historische Gesamteinordnung, dennoch sind diese Korrekturen notwendig, da eine historische Genauigkeit nicht nur in diesen Fragen unerlässlich ist. Weiterhin kann historisch als gesichert gelten, dass gleichgeschlechtliche Beziehungen in verschiedenen Facetten zur Zeit des ersten Jahrhunderts existierten und bekannt waren. Es gab Beziehungen, die konsensuell gelebt wurden. So war das Konzept von Beziehungen bekannt die entweder konsensuelle kürzere Beziehungen darstellten, oder lang andauernde Beziehungen waren, die von einigen Jahren bis auf die Dauer des Lebens gedacht waren. Solche andauernde Beziehungen konnten von den Beteiligten als eine „Ehe“ bezeichnet werden. Möglich ist es, dass dies mit entsprechenden Festen und Zeremonien gefeiert wurde.[13]


[1] Sprinkle, People to be loved, S. 65.

[2] Josephus, Gegen Apion 2.199. Griechisches Original: Τίνες δʼ οἱ περὶ γάμων νόμοι; μῖξιν μόνην οἶδεν ὁ νόμος

τὴν κατὰ φύσιν τὴν πρὸς γυναῖκα καὶ ταύτην, εἰ μέλλοι τέκνων ἕνεκα γίνεσθαι. τὴν δὲ πρὸς ἄρρενας ἀρρένων ἐστύγηκεν καὶ θάνατος τοὐπιτίμιον, εἴ τις ἐπιχειρήσειεν.”

[3] Loader schreibt zurecht, dass die richtige Übersetzung hier Frau und nicht Ehefrau wiedergibt, da der Kontrast zum gleichgeschlechtlichen Sex vorhanden ist. Vgl. Loader, The New Testament on Sexualitty, S. 5.

[4] “You shall not copy the practices of the land of Egypt . . .” Can it be that they [the Israelites] must not build buildings or plant crops like they [the Egyptians or Canaanites] do? The Torah teaches . . . “You shall not follow their laws,” this means only the practices that were given legal force from the time of their fathers and their fathers’ fathers. What would they do? A man would marry a man, a woman a woman, a man would marry a woman and her daughter, and a woman would be married to two men. It is about these customs that it is added, “in their statutes you shall not go.” [Translation by Rabbi Steven Greenberg]. Sifra 9:8. Internet: https://www.sefaria.org/sheets/115285?lang=en. Hebräischer Text: “או כמעשה ארץ מצרים וכמעשה ארץ כנען לא תעשו,

 יכול לא יבנו בניינות ולא יטעו נטיעות כמותם תלמוד לומר ובחקותיהם לא תלכו, לא אמרתי אלא בחוקים החקוקים להם ולאבותיהם ולאבות אבותיהם ומה היו עושים האיש נושא לאיש והאשה לאשה, האיש נושא אשה ובתה והאשה ניסת לשנים לכך נאמר ובחקותיהם לא תלכו.“ Sifra 9:8. Internet: https://www.sefaria.org/sheets/115285.2?lang=he&with=all&lang2=he.

[5] Siehe auch Brooten, Love between Women, S. 332ff. In meinem Buch bin ich Sprinkle gefolgt, der schreibt: „Sifra Ahare 9:8 forbids marriage between two men and marriage between two women, which would be superfluous if such marriages were unknown.” Sprinkle, People to be loved, S. 204.

[6] Ob dieser Bericht in Sifra 9:8 historisch zutrifft, oder eine Polemik ist, kann hier nicht geklärt werden und ist für unsere Frage allerdings auch nicht relevant.

[7] Sprinkle, People to be loved, S. 63-64.

[8] Im griechischen Text steht: “συνέχει τὴν φύσιν· τὰ γυναικῶν οἱ ἄνδρες πεπόνθασι, καὶ γυναῖκες ἀνδρίζονται παρὰ φύσιν· γαμούμεναί τε, καὶ γαμοῦσαι γυναῖκες“.

[9] Siehe hierzu auch den Vortrag von Bernadette Brooten, Did Women Marry Other Women in the Roman World? Jewish and Christian Sources. Internet: https://www.youtube.com/watch?v=3vTV0I-dmGU.

[10] Vgl. Brooten, Love between Women, S. 320ff.

[11] Vgl. Brooten, Did Women Marry Other Women in the Roman World? Jewish and Christian Sources.

[12] Vgl. Brooten, Love between Women, S. 322f. Weitere historische Beispiele, welche am naheliegendsten in diese Richtung interpretiert werden können, nenn Brooten in ihrem Vortrag. Vgl. Brooten, Did Women Marry Other Women in the Roman World? Jewish and Christian Sources.

[13] Hier dürfte allerdings das Beispiel von Nero, der einen von ihm kastrierten Mann heiratete nicht als Beispiel gelten, da hier die Frage der konsensuellen Beziehung zurecht strittig ist und nicht von ihr ausgegangen werden kann.